Eine einzigartige Einrichtung hat es im Kreis Bergstraße gegeben.
Vertreter der beiden christlichen Kirchen und Mitarbeiter des Ausländer-
und Migrationsamtes saßen mehr als zehn Monate lang regelmäßig
zusammen an einem Tisch, um über schwierige Anträge auf
Bleiberecht zu beraten. „Ein Einzelfällen konnte hier
große Hilfe geleistet werden“, weiß Landrat Matthias
Wilkes.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz im vergangenen Jahr
wurde eine Bleiberechtsregelung vereinbart, die besagt, dass ausländische
Staatsangehörige, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen
eine Aufenthaltserlaubnis erhalten werden. Zu diesen Voraussetzungen
zählt es zum Beispiel, dass sie mindesten sechs, beziehungsweise
acht Jahre in Deutschland lebten, nachweislich einen Arbeitsplatz
haben und auf Deutsch kommunizieren können. Pfarrerin Edith
Unrath-Dörsam betonte, dass diese Bleibereichtsregelung lange
erwartet wurden, weil nur so Zukunftsplanungen möglich seinen.
Bereits 2005 wurde im Land Hessen eine Härtefallkommission
eingerichtet, die einem Ausländer, der ausreisepflichtig ist,
eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann. Nur einen Monat später
gab es ein Kamingespräch mit Landrat Wilkes, woraufhin die
damals noch zwei evangelischen Dekanate Bergstraße Mitte und
Süd eine Zusammenarbeit mit dem Landratsamt suchten. Mit der
Bleibereichtsregelung im November 2006 wurde dann der Arbeitskreis
ins Leben gerufen. „Wir als Kirche sehen uns hier in der Pflicht“,
erklärte Pfarrerin Unrath-Dörsam das Engagement.
20 Einzelfälle und zahlreiche andere Probleme wurden in sieben
Sitzungen besprochen, manche davon sogar mehrmals, denn in Bleiberechtsfragen
geht es um Menschen. Von den 20 Einzelfällen, die der Arbeitskreis
diskutierte, kamen in den meisten Fällen zu einer zufriedenstellenden
Lösung. Allerdings bestanden in manchen Fällen Ausschlussgründe,
wie eine Straftat, die eine Aufenthaltserlaubnis nicht zuließen,
so der Abteilungsleiter des Ausländer- und Migrationsamtes,
Friedrich Mischke.
Mit der Bleiberechtsregelung gingen im Kreis Bergstraße 654
Anträge ein. Der Kreis hat 305 Aufenthaltsgenehmigungen erteilt
und steht damit in Südhessen auf Platz zwei hinter der Stadt
Frankfurt. Es ist in Südhessen der Landkreis mit den meisten
Erlaubnissen, weiß Landrat Wilkes zu betonen, was zeige, dass
man hier die Fragen nicht nur ernst nehme, sondern auch helfen wolle.
Dies sei ein wahrer Schritt in Richtung Integration, so der Landrat.
Außerdem, weiß der Politiker, ist eine Aufenthaltserlaubnis
auch eine Entlastung der Öffentlichen Hand, weil für die
Genehmigung ein Arbeitsplatz vorzuweisen ist.
Dekanin Ulrike Scherf freute sich vor allem über den humanitären
Aspekt, den eine Erlaubnis mit sich bringt. Denn mit der reinen
Duldung sind keinerlei Zukunftspläne möglich. Neben den
Ergebnissen des Arbeitskreises, hob sie auch das Engagement des
Asylgruppen in den Kirchengemeinden hervor. Dort werde aktiv Hilfe
geleistet, in dem beispielsweise gezeigt wird, wie man eine Stelle
finden kann. Und Hannelore Lehnard vom Caritasverband Bergstraße
ergänzte, dass auch direkt mit Arbeitgebern gesprochen werde.
Greifbar waren aber auch Ergebnisse aus den Sitzungen des Arbeitskreises
– und das nicht nur für einzelne. Die Arbeitserlaubnis
wurde beispielsweise umformuliert, so das künftige Arbeitgeber
das Papier verstehen und wissen, dass sie nichts falsches machen,
wenn sie jemanden mit fremder Staatsbürgerschaft einstellen.
Außerdem wurden auf Initiative des Arbeitskreises sehr gut
besuchte Sprachkurse initiiert, weil bei aller Integration noch
immer einzelne nicht genügend Deutschkenntnisse vorweisen konnten.
„Die Sprachkurse sind das beste Beispiel dafür, dass
nicht ein Mangel an Interesse vorliegt, wenn die Menschen kein Deutsch
können“, so der Landrat.
In dieser Woche war die letzte Sitzung des Arbeitskreises, aber
alle Beteiligten haben den Wunsch weiter zusammenzuarbeiten, auch
nach der Gesetzesänderung, der so genannten „Altfallregelung“,
die im Juli in Kraft trat.
Bild und Text: Marion Körner |