Mehr als 40 Kirchenvorstandsmitglieder kamen am Dienstagabend ins
Haus der Kirche nach Heppenheim, um den Entwurf der Lebensordnung
zu diskutieren. Die Lebensordnung ist die Schrift, die in der Evangelischen
Kirche beispielsweise Taufe, Abendmahl, Konfirmation oder Trauungen
regelt.
Eingeladen hat die Ehrenamtsakademie (eaA) der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau (EKHN) und das Evangelische Dekanat Bergstraße.
Unter dem Titel „Die Lebensordnung der EKHN: Gemeinsame Richtschnur
des kirchlichen Lebens – auch heute noch?“ gab Oberkirchenrätin
Christine Noschka eine Einführung in die Thematik.
Anschließend konnte in kleineren Gruppen einzelne Themen näher
betrachtet werden. Pröpstin Karin Held übernahm die Leitung
beim Thema Trauung, Noschka führte den Arbeitskreis Abendmahl,
die Konfirmation wurde von Dekanin Ulrike Scherf übernommen
und bei der Diskussion um die Taufe war Pfarrerin Helga Engler-Heidle
federführend, die die Geschäftsstelle der eaA leitet.
„Die Lebensordnung ist kein Gesetz, sondern eine lebendige
Richtschnur“, so die Oberkirchenrätin in ihrer Einführung.
Und die orientiere sich an der Lebenssituation und der Praxis vor
Ort, an Gesprächen mit der theologischen Wissenschaft und den
Grundüberzeugungen der evangelischen Kirche. Deshalb kann sich
die Richtschnur auch ändern. Seit 1960 sind bereits zwei Abschnitte
geändert worden. Jetzt liegt ein kompletter Neuentwurf der
Lebensordnung vor.
Die evangelische Kirche orientiert sich auch an den einzelnen Menschen,
ist demokratisch. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass
ausdrücklich gebeten wird, den Entwurf zu diskutieren, ihn
kritisch zu hinterfragen und auf Praxistauglichkeit abzuklopfen.
Dieses Angebot nahmen die Kirchenvorstandsmitglieder am Dienstag
engagiert an. Schon vor der Gruppenarbeit entstand die grundsätzliche
Diskussion, ob es sinnvoll ist, dass die Bibelzitate stark reduziert
wurden, gründe doch die Praxis auf der Heiligen Schrift. Mit
den biblischen Worten nehme man der Lebensordnung die Grundlage
und die Geistlichkeit und die Kirche reduziere sich auf betriebswirtschaftliche
Überlegungen. Bibelworte seien aber auch immer auslegbar, wurde
von anderen dagegengehalten und eine Konzentration auf einzelne
Verse solle der Klarheit dienen.
Ähnlich kontrovers und ebenso engagiert ging es in den Gruppen
weiter. Bei der Taufe stand eine grundsätzliche Diskussion
im Vordergrund Kindertaufe versus Erwachsenentaufe war das Thema,
das die beteiligten Kirchenvorstandsmitglieder bewegte. In den Details
beschäftigten sie sich zum Beispiel um die Bedenken gegen den
Vollzug der Taufe. Hier sahen sie das Verfahren nicht klar geregelt.
Die Frage bleibt offen, was ist, wenn ein Pfarrer die Taufe ablehnt,
der Kirchenvorstand aber dieser zustimmt. Auch bei der Nottaufe
war ihnen die Formulierung: „in besonderen Situationen“
zu unpräzise. Die Situationen sollten genauer definiert werden,
so der mehrheitliche Wunsch.
Bei der Neufassung solle die Konfirmation nicht isoliert betrachtet
werden, sondern eingebettet in die Angebote der Gemeinde für
Kinder sowie für Konfirmierte. Es wird empfohlen, dass auch
im Text der Lebensordnung die Bedeutung der Begleitung von Kindern
und Jugendlichen zum Ausdruck kommt. Nach dem derzeitigen Entwurf
ist es möglich sich auch in einer anderen Gemeinde konfirmieren
zu lassen und der Ortspfarrer davon nur informiert wird. Hier wurden
Bedenken geäußert. Ein inhaltlicher Austausch, ein Gespräch
auch mit dem Ortspfarrer wird für wichtig gehalten. Bedauerlich
sei, dass die Schulsituation nicht bedacht wird. Im Rahmen von Ganztagsschulen
wäre dies wünschenswert, da es ganz neue Herausforderungen
an die Kirchengemeinden stellt.
Beim Thema Trauung war einmal mehr die Abgrenzung zu zivielrechtlichen
Fragen ein Thema. Es gelte früher anzusetzen und weiter zu
gehen. Deshalb wurde begrüßt, dass auch Ehekonflikte
in diesem Abschnitt genannt sind. Organisatorisch sei eine Absprache
mit dem Pfarrer und dem Kirchenmusiker wichtig, nicht nur ein „Austausch“.
Beim Abendmahl gab es eine lange Diskussion über den Aspekt
der Einladung von Katholiken, der vorher stärker gewesen sei.
Das Abendmahl befreit von Schuld und Sünde, war die mehrheitliche
Meinung, nicht, wie im Entwurf formuliert, von Last und Schuld.
Das Ende der Veranstaltung am Dienstag war nicht das Ende der Diskussion.
Dekanin Scherf formulierte es ganz treffend: Hier steht kein Punkt,
sondern ein Doppelpunkt und schloss sich der Oberkirchenrätin
an, die schon zu Beginn, einen Diskurs begrüßte.
Bild: Helga Engler-Heidle
Text: Marion Körner
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